Top-Kanzlei Arzthaftungsrecht Ciper u Coll, die Anwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs!:

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Düsseldorf – vom 19. August 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Perityphlitischer Abszess nach nicht erkannter Appendizitis, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 294/14

Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Bauchschmerzen und stellte sich bei ihrem Hausarzt, dem Beklagten, vor. Dieser schickte die Klägerin ohne genauere Abklärung der Symptome wieder nach Hause. Da sich die Schmerzen nicht besserten, suchte die Klägerin den Beklagten eine Woche später erneut auf und bestand auf eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus. Die Einweisungsdiagnose lautete: Rechtsseitige Unterbauchschmerzen, z.B. Appendizitis. Es zeigte sich ein massiv erhöhter CRP-Wert. Noch am gleichen Tage erfolgte die operative Entfernung des Blinddarms. Es war bereits ein Abszess entstanden. Die Klägerin leidet nunmehr unter einem Verwachsungsbauch.

Verfahren:
Vor dem Verfahren hatte sich bereits die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein (Az. Z 2802 – 1/12) mit dem Vorfall befasst und im Ergebnis von einer Schicksalhaftigkeit gesprochen. Demgegenüber geht der vom Gericht bestellte Sachverständige von einer ärztlichen Fehlbehandlung aus. Das Gericht hat den Parteien sodann eine gütliche Einigung über eine hohe vierstellige Summe angeraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch wenn vorgerichtlich eingeholte Gutachten, beispielsweise über den Medizinischen Dienst einer Krankenkasse, oder die Gutachterkommission einer Ärztekammer für den Patienten negativ ausfallen, kann sich das Bild im gerichtlichen Verfahren noch ändern. Gerichte holen in der Regel in Arzthaftungsprozessen neue Gutachten ein. Das gerichtliche Vorgehen war insoweit für die Klägerin erfolgreich, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz
Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung
Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft
Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit
Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe
Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z.B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin

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