Strafrecht: Gesetzbuch bald ohne „Mord und Totschlag“?
Das Bundesjustizministerium plant gegenwärtig eine Gesetzesreform die Tötungsdelikte betreffend; ein Gesetzesvorschlag sollte demnächst in den Parlamenten bearbeitet werden.
Die Begriffe “ Mord und Totschlag“ sind natürlich sprichwörtlich in unseren Sprachgebrauch eingegangen, stammen jedoch aus dem Strafgesetzbuch (§ 211 und § 212 StGB). „Das Bundesjustizministerium plant gegenwärtig eine Gesetzesreform die Tötungsdelikte betreffend; ein Gesetzesvorschlag sollte demnächst in den Parlamenten bearbeitet werden“, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden mit.
Es wird laienhaft häufig angenommen, dass der Unterschied zwischen Mord und Totschlag darin besteht, dass Mord „geplant“ sei und Totschlag „im Affekt“ begangen würde. Juristisch ist dies so nicht korrekt; auch einen Totschlag kann nur begehen, wer vorsätzlich handelt, also durch seine Handlung wissentlich und willentlich den Tod eines Menschen herbeiführt. Darüber hinaus ist nach dem Gesetz „Mörder“, wer zusätzlich zur vorsätzlichen Herbeiführung des Todes eines Menschen noch mindestens ein Mordmerkmal verwirklicht; namentlich sind dies: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, gemeingefährliche Mitteln, Heimtücke, Grausamkeit, Verdeckungsabsicht bezüglich einer anderen Straftat.
Dem Leser mag nun auffallen, dass es sich hier augenscheinlich um sehr alte Begriffe handelt, die so heute kaum noch verwendet werden. Tatsächlich ist die Mordvorschrift seit der Zeit des Nationalsozialismus unverändert geblieben, sodass der Gesetzgeber sie offenbar in unserem modernen Strafrecht nicht mehr für zeitgemäß hält. Es ist beabsichtigt, bezüglich der zu verhängenden Strafen je nach begangenem Unrecht besser auszudifferenzieren. Im Zuge dessen wäre es möglich, die Begriffe Mord und Totschlag ganz abzuschaffen.
Es bleibt natürlich abzuwarten, ob es sich bei diesem Reformvorschlag nur um bloße „Sprachkosmetik“ handelt oder ob uns tatsächlich eine umfassende Neufassung der Strafgesetze bevorsteht. Wir werden die Entwicklung beobachten.
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