Rechtsanwältin Inga Stremlau aus Bochum ist Spezialistin für Strafrecht

Voreilige Aussagen im Rahmen einer Vernehmung können bereits rechtliche Folgen nach sich ziehen. Es lohnt sich daher, frühzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren!

Beim Vorwurf einer Straftat ist eine frühzeitige Beratung durch einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt unverzichtbar. Schon eine voreilige Bemerkung bei den ersten Vernehmungen kann dazu führen, dass höhere Strafen verhängt werden, als tatsächlich angemessen sind. Betroffene im Großraum Bochum können sich in solchen Fällen an die Rechtsanwaltskanzlei Stremlau wenden. Termine können hier bei Bedarf sehr kurzfristig vergeben werden. Die Rechtsanwältin für Strafrecht vertritt Mandanten bundesweit und kommt zu den Besprechungen auch in die Vollzugsanstalten, in denen Verdächtige in Untersuchungshaft untergebracht sind. Rechtsanwältin Stremlau kann sowohl als Strafverteidigerin als auch als Wahlverteidigerin für Beschuldigte aber auch als Nebenklagevertreterin für Opfer von Straftaten tätig werden.

Rechtsanwältin Inga Stremlau deckt das gesamte Strafrecht ab

Mit dem Strafrecht konfrontierte Personen können sich in jedem Fall an die Bochumer Rechtsanwältin wenden. Sie betreut Beschuldigte in allen Verfahrensstadien und in Bezug auf jedwede strafrechtlichen Delikte. Während sich die Kanzlei auf Sexual- und Kapitaldelikte spezialisiert hat, liegen weitere Schwerpunkte auf Drogendelikten sowie Straftatbeständen aus dem Bereich der Medizin. Ebenfalls kennt sich Rechtsanwältin Stremlau mit Eigentumsdelikten, Straßenverkehrsdelikten, Vermögensdelikten oder Straftaten in den Bereichen Beleidigung und Verleumdung aus. Werden einem Beschuldigten Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung von Ämtern oder Urkundendelikte zur Last gelegt, ist dieser bei Inga Stremlau ebenfalls in guten Händen.

Bis zur anwaltlichen Beratung auf das Aussageverweigerungsrecht berufen

Um der Rechtsanwältin für Strafrecht in Bochum alle Möglichkeiten für eine Verteidigung offen zu halten, sollten keine voreiligen Aussagen getätigt werden. Vielmehr hat jeder Beschuldigte das Recht, die Aussage bis zu einer Beratung durch einen Rechtsanwalt zu verweigern. Dieses Recht resultiert aus den §§ 136 und 163 der Strafprozessordnung. Ein ähnliches Aussageverweigerungsrecht gilt auch bei dem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten. Dies gibt § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes vor. Für Zeugen oder nahe Angehörige greift ebenfalls ein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung.

Die Rechtsanwältin für Strafrecht begleitet auch Opfer von Straftaten

Nicht nur Beschuldigte sind bei der Rechtsanwältin in Bochum gut aufgehoben. Sie setzt sich mit ihren Fachkenntnissen auch dafür ein, dass die Opfer von Straftaten die ihnen zustehenden Entschädigungen erhalten. Möglich ist die Geltendmachung solcher Forderungen beispielsweise im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens. Dabei treten die Opfer als Nebenkläger im Strafverfahren auf, was ein zusätzliches Zivilverfahren erspart. Sollten sich aus einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren zusätzlich arbeitsrechtliche oder migrationsrechtliche Konsequenzen ergeben, kann Inga Stremlau ebenfalls helfen, da beide Rechtsgebiete zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Rechtsanwaltskanzlei zählen.

Öffnungszeiten, Anfahrt und Kontaktmöglichkeiten

Die Anwaltskanzlei in der Kortumstraße 53 in Bochum ist per Pkw über die Bundesstraße B226 und zu Fuß in wenigen Gehminuten vom Hauptbahnhof Bochum aus erreichbar. Während der Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 14 Uhr steht Rechtsanwältin Stremlau für Termine zur Verfügung. Anfragen werden per Telefon, Fax, E-Mail oder via Kontaktformular auf der Website entgegengenommen. Für Notfälle wie Verhaftungen und Hausdurchsuchungen kann rund um die Uhr außerdem eine Notrufnummer gewählt werden, die ebenfalls auf der Website der Kanzlei zu finden ist.

Über:

Rechtsanwaltskanzlei Stremlau
Frau Inga Stremlau
Kortumstraße 53
44787 Bochum
Deutschland

fon ..: 0234 – 966 489 28
fax ..: 0234 966 489 29
web ..: http://www.strafverteidigung-bochum.de
email : info@strafverteidigung-bochum.de

Im Zentrum Bochums befindet sich die auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei Stremlau. Dabei vertreten und beraten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in sämtlichen Stadien des Verfahrens.

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