Kanzlei Hager & Partner: Hier beraten Experten für Erbrecht

Die Anwälte der Kanzlei Hager & Partner in Berlin sind spezialisiert auf das Erbrecht. Bei Fragen zu Testamenten, Erbverträgen und weiteren Themen des Erbrechts werden Sie hier beraten und vertreten.

Differenzen rund um den Nachlass sorgen leider immer wieder dafür, dass sich Familien dauerhaft zerstreiten. Doch das muss nicht sein, wenn Erblasser bei ihren letztwilligen Verfügungen für Rechtssicherheit sorgen. Ein passender Ansprechpartner dafür ist beispielsweise Elisabeth Laaser-Hager, die in der Kanzlei Hager & Partner in der Schlüterstraße 28 in Berlin als Fachanwältin für Familien- und Erbrecht tätig ist. Ein echter Vorteil bei der Beratung durch die Anwältin ist, dass sie eine Zulassung als Notarin besitzt. Bei Bedarf kann sie außerdem auf die Fachkenntnisse ihrer vier Anwaltskollegen in der Kanzlei in Berlin zurückgreifen. Die Rechtsanwältinnen Nicole Stürmann und Sonja Laaser haben als Tätigkeitsschwerpunkt ebenfalls das Erbrecht.

Was können die Fachanwälte in Berlin für Sie tun?

Die beste Prävention gegen Streitigkeiten rund ums Erbe sind rechtssichere Testamente und Erbverträge. Hier weiß der juristische Laie oftmals vor allem bei Erbausschlüssen und beim Umgang mit den Pflichtteilsansprüchen nicht Bescheid. Die drei Anwältinnen für Erbrecht können allen beteiligten Parteien die Rechtslage erklären und beim Abfassen von Testamenten und Erbverträgen helfen. Die Investitionen in die anwaltliche Beratung lohnen sich immer, denn gerichtliche Erbauseinandersetzungen werden in der Regel stets deutlich teurer. Am besten ist es, für einzelne oder mehrere Erben Vorsorgevollmachten zu erteilen, damit alle notwendigen Angelegenheiten nach dem Tod des Erblassers schnell und kostengünstig geregelt werden können.

Wer bekommt bei den Anwälten für Erbrecht noch Hilfe?

Eine gute Adresse ist die Kanzlei in Berlin auch beispielsweise für Mandanten, die einen gesetzlich verbrieften Pflichtteilsanspruch haben, im Testament aber übergangen wurden. Der Paragraf 2333 BGB lässt einen Erbausschluss nur in sehr wenigen Fällen zu. Eine Anfechtung eines solchen Testaments ist also durchaus eine lohnenswerte Sache. Die drei Anwältinnen für Erbrecht können auch in Fällen helfen, in denen Pflichtteilsergänzungsansprüche auf der Basis des Paragrafen 2325 BGB geltend gemacht werden sollen. Außerdem sind hier Mandanten richtig, die ein überschuldetes Erbe aus Unkenntnis angenommen haben. Dann wäre auch eine nachträgliche Anfechtung der Erbannahme auf der Basis des Paragrafen 119 BGB möglich. Sie gestaltet sich allerdings oft kompliziert, sodass sie nicht ohne anwaltlichen Beistand versucht werden sollte.

Anwälte für Erbrecht bieten guten Service

Die Anwältinnen Elisabeth Laaser-Hager und Nicole Stürmann können Mandanten rund um das Erbrecht in Deutsch, Englisch und Französisch beraten. Erreichbar sind die Anwältinnen für Erbrecht per Telefon, Fax und Mail. Termine für Beratungen sind bei Bedarf auch sehr kurzfristig möglich, damit die rund um die Erbannahme und Erbausschlagung geltenden Fristen eingehalten werden können.

Über:

Hager & Partner GBR Rechtsanwälte und Notare
Herr Georg Hager
Schlüterstaße 28
10629 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 3276040
web ..: http://www.kanzlei-hager.de/
email : info@kanzlei-hager.de

Wer die Kanzlei Hager & Partner betritt, begegnet fünf erfahrenen Juristen. Was sie verbindet, ist ihre Leidenschaft für das Recht. Seit 1987 arbeiten wir für mittelständische Unternehmen, Konzerne, Handwerksbetriebe und Privatpersonen. So ist Elisabeth Laaser-Hager Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, während sich Georg D. Hager auf verschiedene Disziplinen des Zivilrechts konzentriert. Und zwei Notariate sorgen dafür, dass Verträge schnell unter Dach und Fach kommen.

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