ING DiBa belehrt Verbraucher fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht

Chance auf Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung – ING DiBa nutzt fehlerhafte Widerrufsinformationen

BildWenn Sie Kunde der ING DiBa sind und im Jahr 2010 einen Darlehensvertrag mit im Vergleich zu heute viel zu hohem Zinssatz geschlossen haben, könnte sich eine unerwartete Chance zum Ausstieg bieten. Denn die Widerrufsinformationen, welche die ING DiBa unter anderem im Jahr 2010 nutzte, waren wohl fehlerhaft. Das hätte zur Folge, dass die damit versehenen Verträge noch heute widerrufbar wären. Enthält eine WIderrufsinformation Fehler, hemmt das nämlich den Lauf der Widerrufsfrist. Dadurch könnten Sie bei Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung effektiv und günstig auf einen Darlehensvertrag mit niedrigerem Zinssatz umschulden. Gerade bei Immobiliendarlehen hätte eine Vorfälligkeitsentschädigung sonst eine beachtliche Höhe im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Unterschiede von gesetzlichem Muster und Widerrufsinformation der ING DiBa

Damit dem Belehrenden – hier der ING DiBa – Fehler der Widerrufsinformation angelastet werden können, muss die Information vom gesetzlichen Muster abweichen. Ist die Belehrung mustergleich, genießt der Verwender sog. Vertrauensschutz. Er darf darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber das Muster ordnungsgemäß gestaltet hat. Finden sich jedoch – auch nur kleine – Abweichungen, kann der Verwender dieses Vertrauen nicht mehr geltend machen. Laut Widerrufsinformation der ING DiBa beginnt die Frist erst, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat, unter anderem die „Angabe der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde“. Diese Angabe ist nicht nur vom Gesetzesmuster nicht vorgesehen, sie trifft auch nach dem Gesetz auf Immobiliardarlehensverträge nicht zu. Überdies wird sich eine für den DarlehensNEHMER zuständige Aufsichtsbehörde auch bei größter Anstrangung nicht finden lassen. Insofern weicht die Belehrung also vom gesetzlichen Muster ab. Vertrauensschutz besteht für die ING DiBa nicht.

Mögliche Fehler in Widerrufsinformation der ING DiBa

In der Widerrufsinformation der ING DiBa sind möglicherweise zwei Fehler enthalten. Zum einen ist die Aufzählung der Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB in dem Klammerzusatz nicht abschließend, worauf die Worte „z.B.“ am Anfang der Aufzählung hindeuten. Dadurch ist sehr vage, wann die Frist tatsächlich beginnt oder abläuft. Darin könnte ein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot zu sehen sein. So sieht es bspw. das Oberlandesgericht in München (OLG München).

ING DiBa verschweigt ihre eigenen Pflichten in den Widerrufsfolgen

Die ING DiBa weist den Darlehensnehmer darauf hin, dass er innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und ggfs. Zinsen zu entrichten habe. Sie verschweigt aber ihre eigenen Verpflichtungen im Falle des Widerrufs. Dadurch könnte der Verbraucher von der Geltendmachung seines Widerrufsrechts abgeschreckt werden. Auch das kann möglicherweise eine Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation begründen.

Ähnliche Fehler können Widerrufsinformationen folgender Banken enthalten:

– AXA 2003
– Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG
– Commerzbank AG 2005
– Deutsche Bank 2010
– Dresdner Bank 2005
– LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG 2014
– Schwäbisch Hall 2012
– Signal Iduna Bauspar AG 2013
– Umwelt Bank AG 2011

Bankenlobby drängt Politik zum Handeln – Gesetzesänderung für 2016

Die vielfach genutzte Möglichkeit, Verträge zu widerrufen, die vor mehreren Jahren geschlossen wurden, und dadurch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden, hat die Bankenlobby auf den Plan gerufen. Die Kreditinstitute haben offensichtlich Einfluss auf den Bundesrat ausgeübt. Jedenfalls hat dieser einen Gesetzesentwurf eingebracht, der ein Ende dieser Widerrufsmöglichkeit für Altverträge zum 21. Juni 2016 vorsieht. Deshalb ist eine gewisse Eile geboten, wenn Sie Ihren Darlehensvertrag für widerrufbar halten.

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