Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der DSL Bank

Widerrufsbelehrungen der DSL Bank aus den Jahren 2005/2006 fehlerhaft – Ihre Chance, viel Geld zu sparen

BildDie Folgen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen der DSL Bank als Chance nutzen
Über Jahre hinweg verwendeten viele Kreditinstitute in Deutschland, insbesondere Banken, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Darlehensverträgen. Auch die DSL Bank nutzte in den Jahren 2005/2006 wohl fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Wenn auch Ihr Darlehensvertrag eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, kann das eine Chance sein, viel Geld zu sparen.

BGH – Kein Fristbeginn bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Denn wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthält, beginnt regelmäßig keine Widerrufsfrist zu laufen. Dadurch lassen sich Darlehensverträge auch nach Jahren noch widerrufen. Dies kann angesichts der heute marktüblichen Zinsen eine gute Gelegenheit sein, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus einem Darlehensvertrag, der zu weitaus schlechteren Konditionen geschlossen wurde, herauszukommen. Das dann kurzfristig zurückzuzahlende Darlehen lässt sich durch ein neues Darlehen, bspw. bei einer anderen Bank, zu deutlich günstigeren Konditionen stemmen – sog. Umschuldung.

Abweichungen der Widerrufsbelehrung der DSL Bank vom gesetzlichen Muster

Nur wenn eine Widerrufsbelehrung vom zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe gültigen Muster des Gesetzgebers abweicht, sind Fehler beachtlich. Denn andernfalls genießt der Verwender einen besonderen Schutz. Die Bank dürfte darauf vertrauen, dass das Muster des Gesetzgebers fehlerfrei ist.

DSL Bank entfernt Überschriften in Widerrufsbelehrungen

Die Widerrufsbelehrung der DSL Bank enthält – anders als das damals gültige gesetzliche Muster – keinerlei Zwischenüberschriften und weicht insofern vom Muster ab. Dies deutet darauf hin, dass sich die DSL Bank länger mit der Widerrufsbelehrung auseinandergesetzt hat. Etwaige Fehler gehen daher zu ihren Lasten.

Widerrufsbelehrung der DSL Bank enthält mehrere Fehler

Die Widerrufsbelehrung der DSL Bank enthält wohl mehrere Fehler, die bezweifeln lassen, ob die Widerrufsbelehrung dem Deutlichkeitsgebot genügt. Sie enthält das Wort „frühestens“, beinhaltet einen Passus zu finanzierten Geschäften und verwendet keine Zwischenüberschriften.

Überflüssiger Zusatz in Widerrufsbelehrungen der DSL Bank

Die Widerrufsbelehrung der DSL Bank enthält einen Absatz zu finanzierten Geschäften. Da finanzierte Geschäfte nicht der Regelfall sind, worauf jedoch nicht ausdrücklich hingewiesen wird, werden die Kunden der DSL Bank mit überflüssigen Informationen überhäuft, die dem Verständnis der Belehrung abträglich sind und dadurch unnötig verwirren.

Weitere Verwirrung durch fehlende Zwischenüberschriften

Mangels Zwischenüberschriften wird nicht klar, dass sich der Abschnitt zu finanzierten Geschäften auf einen Sonderfall bezieht. Im Übrigen wird durch die Wahl der Überschrift („Widerrufsrecht“) auch nicht ausreichend deutlich, dass auf den Widerrufenden auch Pflichten zukommen.

Unklarer Fristbeginn durch Verwendung des Wortes „Frühestens“ durch die DSL Bank

Auch einen Fehler stellt es wohl dar, dass die DSL Bank als Fristbeginn „frühestens“ den Erhalt der Widerrufsbelehrung ausweist. Es kann aber sein, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein Vertrag geschlossen ist. Oder der Kreditnehmer unterzeichnet ein einseitiges Angebot, das die Widerrufsbelehrung enthält und die Annahme folgt erst später durch die Bank. Dann weiß der Verbraucher aber nicht sicher, wann die Frist wirklich beginnt.

Widerrufsbelehrungen anderer Banken, die ähnliche Fehler enthalten:

– Debeka Bausparkasse AG 2002
– Deutscher Sparkassenverlag 2006
– Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt 2005
– ING DiBa 2005
– Internationale Bankhaus Bodensee AG 2008
– Kreissparkasse Südholstein 2003
– MLP Bank Aktiengesellschaft 2003
– Sparda Bank 2003, 2009
– Victoria Lebensversicherung AG 2005

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