Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs vor Landgericht Leipzig

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Leipzig – vom 11. Oktober 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verfehlte Diagnose einer Hodentorsion als Leistenhernie, LG Leipzig, Az.: 08 O 995/13

Chronologie:
Der heute achtjährige Kläger litt an starken Unterleibsschmerzen und begab sich in die kinderärztliche Notfallpraxis der Beklagten, wo eine Leistenhernie diagnostiziert wurde. Die tatsächlich vorliegende Hodentorsion erkannte die Beklagte nicht. Am Folgetag musste der linke Hoden entfernt werden.

Verfahren:
Bereits im Vorfeld des Verfahrens hatte der Medizinische Dienst Sachsen ein kinderchirurgisches Gutachten erstellen lassen, das eine grobe Fehlerhaftigkeit in der Diagnose bestätigte. Auch der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigte diese Wertung. Im Falle der rechtzeitigen Intervention hätte der Hoden nicht entfernt werden müssen. Das Landgericht Leipzig hat den Parteien aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage sodann einen Vergleich über 10.000,- Euro angeraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es ist bedauerlich, dass der Haftpflichtversicherer der Beklagten trotz der klaren Konstatierung des MDK-Gutachtens nicht vorgerichtlich in eine Regulierung eintreten wollte. Aus diesem Grunde musste der Geschädigte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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