Ciper & Coll, die Anwälte für Medizin- u. Arzthaftungsrecht erneut auf Erfolgskurs vor Landgericht Duisburg
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Duisburg – vom 11. Januar 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Durchtrennung des Nervus accessorius anlässlich Lymphknotenentfernung, 30.000,- Euro; LG Duisburg, Az.: 1 O 496/09
Chronologie:
Die Klägerin begab sich in 2008 zwecks Entfernung eines Lymphknotens in die Klinik der Beklagten. Postoperativ litt sie an Taubheitsgefühlen im Halsbereich. Im Rahmen einer Revisionsoperation wurde eine komplette Durchtrennung des Nervus accessorius festgestellt.
Verfahren:
Das Landgericht Duisburg hat den Vorfall umfassend hinterfragt und die Beklagten zu rund 30.000,- Euro verurteilt. Das Schmerzensgeld bewertete das Gericht mit 28.000,- Euro. In den Entscheidungsgründen heißt es u.a., dass die behandelnden Ärzte die zur Vermeidung einer Nervenläsion gebotenen Vorsichtsmaßnahmen unterließen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arthaftungsprozesse ziehen sich oftmals über viele Jahre hin. Erst jetzt, also acht Jahre nach dem Vorfall, erhält die geschädigte Patientin die ihr zustehenden Ansprüche zugesprochen, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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